Gut vorbereitet in die Selbstständigkeit

Steuerliche Beratung für Existenzgründer

Der Schritt in die Selbstständigkeit bringt viele neue Aufgaben und Entscheidungen mit sich. Neben der Geschäftsidee müssen unter anderem die Finanzierung, die passende Rechtsform, steuerliche Pflichten, die Buchhaltung und die wirtschaftliche Planung berücksichtigt werden. Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung Ihrer Existenzgründung und helfen Ihnen dabei, von Beginn an verlässliche steuerliche und organisatorische Strukturen aufzubauen.

Gut vorbereitet in die Selbstständigkeit

Viele Entscheidungen, die zu Beginn einer Selbstständigkeit getroffen werden, haben langfristige Auswirkungen. Dazu gehört insbesondere die Wahl der Rechtsform. Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich Besteuerung, Verwaltungsaufwand, Haftung und laufenden Pflichten. Wir erläutern Ihnen die steuerlichen Unterschiede und unterstützen Sie dabei, eine Lösung zu finden, die zu Ihrem Vorhaben passt.

  • Besprechung des geplanten Geschäftsmodells
  • Steuerliche Einordnung der Tätigkeit
  • Unterstützung bei der Wahl einer geeigneten Rechtsform
  • Beratung zu steuerlichen Pflichten
  • Unterstützung bei der steuerlichen Anmeldung
  • Einrichtung der Buchhaltung
  • Klärung von Umsatzsteuerfragen
  • Unterstützung bei Planungsrechnungen
  • Beratung zu Investitionen und Finanzierung
  • Vorbereitung auf die ersten Steuererklärungen und Abschlüsse
  • Laufende steuerliche Begleitung nach der Gründung

Planung von Umsatz, Kosten und Liquidität

Eine realistische wirtschaftliche Planung hilft dabei, Chancen und Risiken des Vorhabens besser einzuschätzen. Gemeinsam betrachten wir unter anderem:

  • Erwartete Umsätze
  • Laufende betriebliche Kosten
  • Einmalige Investitionen
  • Private Lebenshaltungskosten
  • Finanzierungsbedarf
  • Steuerliche Belastungen
  • Benötigte Liquiditätsreserven

Mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit beginnt die laufende steuerliche Betreuung. Wir unterstützen Sie anschließend bei Ihrer Finanzbuchhaltung, den betrieblichen Steuererklärungen, der Gewinnermittlung oder dem Jahresabschluss sowie bei zukünftigen steuerlichen Fragestellungen.

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